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BSG, 20.05.2008 - B 13 R 83/08 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Stuttgart - S 9 R 4044/05
- LSG Baden-Württemberg - L 7 R 533/07
- BSG, 20.05.2008 - B 13 R 83/08 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 20.05.2008 - B 13 R 83/08 B
4 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen schlüssig und substanziiert dargetan werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).
- BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung …
Auszug aus BSG, 20.05.2008 - B 13 R 83/08 B
Dies genügt indes für die Zulassung der Revision nicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 24.02.1998 - B 9 SB 40/97 B
Verstoß gegen § 128 Abs. 1 S. 2 SGG als absoluter Revisionsgrund
Auszug aus BSG, 20.05.2008 - B 13 R 83/08 B
Denn gegen die hierin normierte Pflicht, in dem Urteil die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, verstößt das Gericht denknotwendigerweise nicht schon dann, wenn die Gründe sachlich unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst rechtsfehlerhaft sind (vgl BSG, Beschluss vom 24.2.1998 - B 9 SB 40/97 B -, Juris RdNr 3).